Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung
Innerhalb des Stadtgebietes gibt es ein Netz aus Niederschlagswasserkanälen mit einer Gesamtlänge von 216 Kilometern und Schmutzwasserkanälen und -druckrohrleitungen mit einer Länge von 224 Kilometern. In diese Kanäle gelangt das Schmutz- und das Niederschlagswasser fast aller Grundstücke Garbsens. Dort fließt das Schmutzwasser durch mehr als 60 Schmutzwasserpumpwerke in die Großkläranlage des Klärwerkverbundes im Gümmerwald.
Die Abwässer des Stadtteiles Schloß Ricklingen fließen in die Kläranlage der Stadt Wunstorf im Ortsteil Luthe. Eine eigene Kläranlage unterhält die Stadt Garbsen seit 1985 nicht mehr. Einige wenige Grundstücke entwässern ihr Schmutzwasser über hauseigene Kleinkläranlagen. Diese Grundstücke befinden sich vornehmlich im Aussenbereich, ein Anschluss an das Kanalnetz wäre einerseits kostenintensiv, andererseits stellen Kleinkläranlagen aus heutiger Sicht durchaus eine Alternative dar.
Grundsätzlich besteht in Garbsen für jedes Grundstück eine Anschlusspflicht sowohl an den öffentlichen Niederschlags- als auch an den öffentlichen Schmutzwasserkanal.
Als Ausnahme kann ein gesamtes Grundstück, alternativ dazu auch nur ein Teilbereich eines Grundstückes, auf Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation befreit werden. Diesen Antrag können Sie sich herunterladen oder bei uns bestellen oder abholen. Wenn die bei uns eingereichten Pläne für die Grundstücksentwässerungsanlage alle Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, wird Ihr Grundstück vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit. Über Fragen zum Anschluss- und Benutzungszwang und zur Niederschlagswasserversickerung auf Ihrem Grundstück beraten wir Sie gern.
Für die Errichtung einer neuen oder den Umbau einer bereits vorhandenen Grundstücksentwässerungsanlage ist eine gültige Entwässerungsgenehmigung Voraussetzung. Zur Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung müssen Sie einen Entwässerungsantrag stellen. Sie können ihn als PDF-Datei herunterladen oder bei uns bestellen oder abholen.
Den Entwässerungsantrag reichen Sie bitte zusammen mit den dazugehörigen Unterlagen wie Plänen und Berichten bei uns ein. Nach der Genehmigung kann mit den Arbeiten begonnen werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Entwässerungsanlage von uns abgenommen und kann dann von den Grundstückseigentümern in Betrieb genommen werden. Die anfallenden Grundstücksabwässer können nun in das Kanalnetz eingespeist werden.