Grundsteuerreform in Niedersachsen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer für alle steuerpflichtigen Grundstücke in Deutschland neu festgesetzt. Die Vorbereitungen hierzu beginnen bereits jetzt. Die Finanzämter müssen alle Grundstücke neu bewerten und werden dazu im Mai/Juni 2022 alle Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten informieren und zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern.
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 ist diese Erklärung online über das Elster-Portal einzureichen.
Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Sofern noch kein entsprechendes Benutzerkonto besteht, kann dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragt werden. Sollte bereits ein Benutzerkonto bestehen, welches z. B. für die Einkommensteuererklärung genutzt wird, so kann dieses auch für die Grundsteuer verwendet werden.
Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite von Elster unter "Benutzerkonto erstellen".
Aufgrund der Erklärung erfolgt dann die Neubewertung der Grundstücke durch das Finanzamt. Diese Bewertung ist Grundlage für die Kommunen für die Festsetzung der Grundsteuer.
Fragen zur Bewertung Ihres Grundstücks richten Sie bitte direkt an das Finanzamt. Zuständig für das Garbsener Stadtgebiet ist das Finanzamt Hannover Land II, Vahrenwalder Str. 208, 30165 Hannover. Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich bitte ebenfalls dorthin.
Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen; so auch unter dem folgenden Link:
lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer