Schiedsamt
Immer wieder hört man, dass die Zivilgerichte überlastet sind und viele Betroffene ärgern sich über langwierige Verfahren. Dieses liegt leider auch mit daran, dass sich die Gerichte immer häufiger mit Bagatellsachen beschäftigen müssen.
Dabei führt ein "erstrittenes Urteil" keineswegs immer zum Rechtsfrieden zwischen den Parteien, da diese oft im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen, sei es in der Nachbarschaft, oder im Geschäftsbereich.
Eine echte Alternative wäre in vielen Fällen eine Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet.
In welchen Fällen geht man zum Schiedsamt?
Bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit "dem Kaufmann" oder "dem Handwerker" in der Nachbarschaft oder bei Auseinandersetzungen mit den Nachbarn kann das Schiedsamt freiwillig angerufen werden.
Bei "kleinen" Strafsachen, wie beispielsweise Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Sachbeschädigung ist es häufig sogar erforderlich, dass die "Verletzten" erst einmal zum Schiedsamt gehen, bevor eine Privatklage vor dem Strafgericht erhoben werden kann.
Bei bestimmten Zivilstreitigkeiten ist der Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsstelle ebenfalls obligatorisch. Dieses ist der Fall bei:
- den in § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück und in
- Streitigkeiten wegen ....Überwuchses (§ 910 BGB) ..... Hinüberfalls (§ 911 BGB) ....eines Grenzbaumes (§ 923 BGB) ....... Einhalten eines landesrechtlich geregelten Grenzabstandes von Pflanzen,
- Verletzung der persönlichen Ehre, soweit nicht in Presse und Rundfunk begangen,
- Ersatzforderungen nach dem 3. Abschnitt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Doch was ist überhaupt ein Schiedsamt?
Das Schiedsamt ist eine Einrichtung, die eine Streitschlichtung außergerichtlich, rechtsverbindlich und kostengünstig ermöglicht.
Schiedsmänner oder Schiedsfrauen arbeiten ehrenamtlich, streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Schiedspersonen auch in Ihrer Nachbarschaft wohnen und oft die menschlichen Hintergründe eines Streits kennen.
Schiedspersonen in Garbsen
Bezirk I
Altgarbsen, Auf der Horst, Havelse, Garbsen-Mitte
Herr Friedrich Seegers
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 8
30823 Garbsen
Tel.: 05131 – 476297
E-Mail: seegers939@gmail.com
Stellvertreterin: Frau Kristiane Seidel (siehe Bezirk III)
Bezirk II
Berenbostel, Stelingen
Herr Holger Diener
Birkenweg 24, 30827 Garbsen
Tel.: 05131 / 46 70 860
E-Mail: diener.holger@t-online.de
Stellvertreter: Herr Georg Müller (siehe Bezirk IV)
Bezirk III
Frielingen, Horst, Meyenfeld, Schloß Ricklingen
Frau Kristiane Seidel
Agnes-Miegel Str. 1, 30826 Garbsen
Tel.: 05131 / 5 54 96
E-Mail: kristianeseidel@htp-tel.de
Stellvertreter: Herr Friedrich Seegers (siehe Bezirk I)
Bezirk IV
Heitlingen, Osterwald u.E. und o.E.
Herr Georg Müller
Im Schiereick 44, 30826 Garbsen
Tel.: 0179 / 5081264
Stellvertreter: Herr Holger Diener (siehe Bezirk II)