Finanzen
Der Fachbereich 23 Finanzen besteht aus zwei Abteilungen:
Abteilung 23.1: Haushalt und Steuern
Die Abteilung Haushalt und Steuern hat im Rahmen der kommunalen Haushaltswirtschaft die Funktion, die von der Stadt Garbsen für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Finanzmittel rechtzeitig bereit zu stellen. Sie stellt dafür jährlich in Zusammenarbeit mit den übrigen Abteilungen der Stadt einen Haushaltsplan auf, überwacht dessen Vollzug und bereitet finanzwirksame Entscheidungen vor. Die Bearbeitung des Finanzausgleichs, der Finanzstatistiken und die Vermögens- und Schuldenverwaltung gehören zu ihren Aufgaben.
Darüber hinaus werden die kommunalen Steuern und die Grundbesitzabgaben erhoben.
Abteilung 23.2: Finanzmanagement
In dieser Abteilung ist das kaufmännische Rechnungswesen der Verwaltung zusammengefasst:
- Hauptbuchhaltung
- Finanz- und Anlagenbuchhaltung
- Controlling
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Beteiligungsmanagement
- Zahlungsverkehr
- Vollstreckung
Die Sachgebiete Zahlungsverkehr und Vollstreckung bilden die Stadtkasse. Hier werden alle Geldeingänge und -ausgänge der Stadt gebucht. Die Stadtkasse überwacht auch den rechtzeitigen Geldeingang. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, werden die Forderungen angemahnt und gegebenenfalls vollstreckt. Damit gehen die Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen und gegebenenfalls der Einzug durch den Gerichtsvollzieher einher.
Um verspätete Zahlungen zu vermeiden erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Der Vordruck "Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift" steht Ihnen unten auf dieser Seite als PDF-Datei zur Verfügung. Bitte geben Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtkasse, vielen Dank!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs 23 sind von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung für Sie da.
Dokumente
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Lastschriftmandat_2020 (22 kB) |