Gleichstellungsbeauftragte
Das Mädchen- und Frauenzentrum
Spielplätze
Warum eine Gleichstellungsbeauftragte?
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt", so steht es in unserer Verfassung. In der Realität haben Frauen aber noch immer nicht in allen Bereichen die gleichen Chancen.
Die Stadt Garbsen hat 1989 beschlossen, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einzustellen, um Frauen und Männern wirkliche Chancengleichheit in ihrer Lebensgestaltung zu ermöglichen.
Der Arbeitsauftrag
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten sind in der niedersächsischen Gemeindeordnung geregelt. Gleichstellungsbeauftragte sind Ansprechpartnerinnen für die Mitarbeiterinnen der Verwaltung, für die Bürgerinnen der Stadt und für Gruppen, Vereine, Verbände und Projekte.
Sie weisen auf Benachteiligungen und Probleme von Frauen hin, vertreten ihre Interessen und sind eine Art "Schnittstelle" zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerinnen.
Gleichstellungsbeauftragte erarbeiten Konzepte und entwickeln Ideen, wie bestehende Benachteiligungen von Frauen vor Ort beseitigt und damit vielen Frauen geholfen werden kann. Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es auch, an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Massnahmen mitzuwirken, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und ihre Stellung in der Gesellschaft haben.
Wie und zu welchen Themen arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte?
Stadt- und Regionalplanung, Chancen von Frauen im Beruf, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Gewalt gegen Frauen...... die Liste der zu bearbeitenden Themen ist lang.
Im "Alleingang" und auf einmal ist dies nicht zu schaffen. Deshalb werden Schwerpunkte gesetzt und Zusammenarbeit gefördert.
Ihre Gleichstellungsbeauftragte im Rathaus arbeitet zur Zeit in den Schwerpunkten:
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Beratung,
- Frau und Beruf.
Organisationseinheiten
Gleichstellungsbeauftragte | |
Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131 707-307 Telefax: 05131 707-310 E-Mail: Wiebke.Winter@garbsen.de |