Recht auf Pflegeberatung
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben seit 1. Januar 2009 das Recht auf eine umfassende Beratung durch neue Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekassen.
Sie erhalten bei den Pflegekassen Informationen zu folgenden Themen:
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung und Begutachtung bei Pflegebedürftigkeit
- Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistungen, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Ambulante Pflegedienste
- Tagespflege
- Verhinderungspflege und stationäre Kurzzeitpflege
- Seniorenheime
- Zusätzliche Leistungen für "Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf" (§ 45 a/b Sozialgesetzbuch (SGB) XI)
Ambulante Pflegedienste unterstützen und entlasten kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in ihrer häuslichen Umgebung. Sie erbringen unterschiedlichste pflegerische, hauswirtschaftliche und beratende Dienstleistungen.
Tagespflegen bieten pflegebedürftigen und demenziell erkrankten Menschen Pflege und Betreuungsleistungen an.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die Pflegekasse übernehmen die Kosten für die Vertretung einer verhinderten Pflegeperson.
Anbieter in Garbsen sind:
Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der Pflegedienste.
Seniorenheime
Seniorenheime bieten pflegebedürftigen Menschen, bei denen die Pflege und Betreuung in der eigenen Wohnung nicht mehr gewährleistet werden kann, ein neues Zuhause.
Hier finden Sie eine Auflistung der Seniorenheime in Garbsen.
Bewertungssystem für Ambulante Pflegedienste und Heime
Wie gut oder schlecht ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime sind, ist künftig für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen leichter durchschaubar.
Die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen müssen künftig kostenfrei an gut sichtbarer Stelle veröffentlicht werden. Die Bewertung der Heime wird über Schulnoten erfolgen. Jede Pflegeeinrichtung wird mit Noten zwischen 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft) beurteilt. Veröffentlicht werden müssen die Ergebnisse von Prüfungen, die ab 2009 durchgeführt werden. Bis Ende 2010 müssen die Medizinischen Dienste (MDK) die Qualität aller Einrichtungen mindestens einmal untersucht haben. Ab Mitte 2009 werden die ersten Resultate im Internet eingestellt sein.