Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation
Die Stadt Garbsen bietet Ihnen Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Stadt Garbsen hat diesen Zugang nach Maßgaben der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet, welche jedoch nur für die Kommunikation mit der Stadt Garbsen und nicht für Dritte (zum Beispiel verlinkte Einrichtungen, andere Behörden) gelten:
E-Mail-Adressen
Für die formfreie elektronische Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
buergermeister@garbsen.de
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Dateiformate
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Stadt Garbsen nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Die Stadtverwaltung nimmt grundsätzlich folgende Dateiformate per Mailanhang entgegen:
PDF-Dateien
Bild-Dateiformate (wie z.B. .jpg, .tiff, .bmp)
Aus Sicherheitsgründen kann die Durchleitung von Dateianhängen geblockt werden. E-Mails, deren Dateianhänge Makros oder andere ausführbare Codes enthalten, werden geblockt. Die Microsoft-Wordformate ".doc" und ".docx" werden aufgrund bestehender Risiken bis auf weiteres nicht zugelassen.
E-Mails mit einer Gesamtgröße von über 20 Megabyte werden auf diesem Weg nicht angenommen. Bitte setzen Sie sich in solch einem Fall mit Empfänger der Mail in Verbindung. Es gibt hierfür andere Lösungen.
Signatur und Verschlüsselung
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) müssen Sie Ihr Dokument mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 des Signaturgesetzes versehen.
Die Stadt Garbsen kann aus technischen und organisatorischen Gründen derzeit leider keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Auch können keine verschlüsselten E-Mails entschlüsselt werden.
Dieses hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden können. Verwenden Sie hierzu bitte die Briefpost.
Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden möchten, bitten wir Sie, auch in solchen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Hier erfahren Sie mehr zu unseren Pilotprojekten und zu der Speicherung der Fingerabdrücke für den ePass!