Sterbefälle 1874 bis 1974
Hier finden Sie detaillierte Angaben zu mehr als 12.000 Sterbefällen aus der Zeit von Oktober 1874 bis Februar 1974. Der Datenbestand umfasst die Sterbe-Ersteinträge der ehemaligen Gemeinden und der damaligen Stadt Garbsen von der Einrichtung der Standesämter im Oktober 1874 bis unmittelbar vor der Gebietsreform mit dem Zusammenschluss zur Stadt Garbsen in ihrer heutigen Form zum 1. März 1974.
Die Sterbeeinträge liegen im Stadtarchiv Garbsen in Form gebundener Bücher vor. Freiwillige haben die Angaben aus den Büchern in eine Datenbank übertragen. Jeder Eintrag wurde von einer Person übertragen und von mindestens einer anderen Person überprüft (Vier-Augen-Prinzip). Die PDF-Dateien am Ende dieser Seite enthalten die Daten aus jeweils einem Standesamt. Jede PDF-Datei enthält Informationen zur Herkunft der Daten und Hinweise zur Benutzung sowie Lesezeichen nach Jahrgang.
Gliederung der Standesämter
Die Stadt Garbsen in ihrer heutigen Form entstand zum 1. März 1974. Veröffentlicht werden hier die Sterbefälle aus den ehemaligen Gemeinden und der damaligen Stadt Garbsen bis Februar 1974, also unmittelbar vor dem Zusammenschluss. Die ursprünglich eigenständigen Gemeinden der heutigen Stadt Garbsen waren:
- Berenbostel
- Frielingen
- Garbsen
- Havelse
- Heitlingen
- Horst
- Meyenfeld
- Osterwald o.E.
- Osterwald u.E.
- Schloß Ricklingen
- Stelingen
Die Gemeinden waren in der Regel deckungsgleich mit den jeweiligen Standesamtsbezirken und so wurde in jeder Gemeinde ein eigenes Sterbebuch geführt. Durch verschiedene Verwaltungsreformen änderten sich auch die Standesamtsbezirke und somit die Führung der Personenstandsbücher:
- Havelse und Garbsen verbanden sich zum 1. Januar 1967 zur Einheitsgemeinde Garbsen, die 1968 zur Stadt Garbsen wurde. Die Sterbefälle wurden ab 1967 nur noch beim Standesamt Garbsen erfasst.
Der Gutsbezirk Marienwerder, heute zur Stadt Hannover gehörig, wurde 1874 bis 1928 dem Standesamtsbezirk der Gemeinde Havelse zugerechnet. Daher wurden in diesem Zeitraum die Personenstandseinträge für Marienwerder, das Kloster und (ab Mitte 1907) für die Heilstätte Heidehaus beim Standesamt Havelse beurkundet. - Berenbostel und Stelingen bildeten von 1971 bis 1974 eine Verwaltungsgemeinschaft. In dieser Zeit wurden die Sterbefälle von beiden Orten in Berenbostel geführt.
- Die Gemeinden Osterwald o.E. und Osterwald u.E. führten die Personenstandsbücher in einem gemeinsamen Standesamt bis 1921. Eine Aufspaltung erfolgte 1922, ehe es 1968 bis 1974 wieder ein gemeinsames Standesamt der Samtgemeinde Osterwald gab.
- Frielingen, Horst, Meyenfeld und Schloß Ricklingen fusionierten 1968 zur Samtgemeinde Horst. Somit wurden alle Sterbefälle aus diesen Orten von 1968 bis 1974 in Horst geführt.
- Die Gemeinde Heitlingen kam erst mit der Gebietsreform 1974 zur Stadt Garbsen. Die Personenstandsbücher des Standesamts Heitlingen sind nicht im Stadtarchiv Garbsen, sondern in den Stadtarchiven Langenhagen und Hannover überliefert.
Historischer Hintergrund
Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes wurde am 09.02.1875 im Reichsgesetzblatt Nr. 4 veröffentlicht und bekam somit Rechtskraft. Das Gesetz sieht vor, Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle in eigens dafür anzulegende Register einzutragen. Im Königreich Preußen war die Führung der Personenstandsbücher bereits 1874 verbindlich vorgeschrieben worden. Im Gebiet der heutigen Stadt Garbsen wurden ab Oktober 1874 amtliche Personenstandsbücher geführt.
Die amtliche Beurkundung des Personenstandes wurde von der Kirche nun auf den Staat übertragen, der seitdem das Monopol bei der Beurkundung von Personenständen bildet. Kirchenbücher wurden und werden zwar weitergeführt, allerdings haben sie einen anderen Rechtscharakter.
Das Personenstandsgesetz (PStG) wurde im Laufe der Jahre immer wieder geändert beziehungsweise novelliert, zuletzt zum 1. Januar 2009. Für die Kommunalarchive bedeutet dies, dass alle Geburtenregister älter als 110 Jahre, alle Heiratsregister älter als 80 Jahre und alle Sterberegister älter als 30 Jahre archiviert werden. Für die archivierten Personenstandsbücher gilt nun das Archivgesetz. Jeder hat nun das Recht, die Personenstandsbücher einzusehen.












