Der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, für das ganze Gemeindegebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Bevölkerung in den Grundzügen darzustellen. Er zeigt damit die Gesamtkonzeption für die vorhandene und geplante räumliche Verteilung von Nutzungen in der Stadt, zum Beispiel die Lage von Wohngebieten, von Arbeitsstätten und Erholungsflächen, aber auch zum Beispiel Landschaftsschutz- oder Überschwemmungsgebiete.
Der Garbsener Flächennutzungsplan
- ist im Maßstab 1:10.000 dargestellt,
- enthält die überwiegende Nutzungsart (die Darstellung „Wohnbaufläche" bedeutet zum Beispiel, dass zum Wohnen gehörende Nutzungsarten, wie Läden, Gaststätten, nicht störende Handwerksbetriebe oder die Erschließungsstraßen inbegriffen und damit zulässig sind, jedoch nicht dargestellt werden),
- enthält keine parzellenscharfe Darstellung von Nutzungsgrenzen,
- enthält nur das Planungsziel und unterscheidet nicht nach Bestand und Planung,
- bindet nur Behörden und Planungsträger,
- hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung für Bürger.
Inhalt des Flächennutzungsplanes
Im § 5 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Inhalt des Flächennutzungsplanes aufgeführt, von dem hier nur die wichtigsten Nutzungsarten genannt werden:
- Bauflächen,
- öffentliche und private Einrichtungen,
- Grün- und Sportflächen,
- Flächen für die Land- und Forstwirtschaft,
- Verkehrsflächen,
- Flächen für die Versorgungsanlagen.
Beispiel für einen Flächennutzungsplan
Planzeichenerklärung für einen Flächennutzungsplan