Bauberatung/ Baugenehmigungen
Im Gegensatz zu den Vorschriften des Bauplanungsrechtes, also unter anderem dem Baugesetzbuch, deren Betrachtung sich auf die Nutzung des Grund und Bodens aus der Sicht der städtebaulichen Entwicklung bestimmter Gebiete bezieht, regelt das Bauordnungsrecht in der Hauptsache die einzelnen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück.
Es enthält Regeln für die Errichtung, Benutzung, Unterhaltung, Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen und Grundstücke. Es regelt darüber hinaus auch die Zuständigkeiten, das Baugenehmigungs- und Voranfrageverfahren und die Ausstattung der Bauaufsichtsbehörden.
Die Stadt Garbsen nimmt gemäß § 58 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) die Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde wahr und bearbeitet die bei ihr einzureichenden Bauanträge bis zur Erteilung der Baugenehmigung.
Unsere Abteilung ist auch für die Bearbeitung von Bauvoranfragen zuständig. Es wird ein sogenannter Bauvorbescheid erteilt, der eine verbindliche Aussage über die generelle Zulässigkeit eines Vorhabens in städtebaulicher oder bauordnungsrechtlicher Hinsicht enthält. Auf die im Bauvorbescheid getroffenen Aussagen lassen sich verbindliche Planungen aufbauen.











