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Antragskonferenzen
Antragskonferenzen dienen vor allem bei großen und umfangreichen Bauvorhaben wie beispielsweise Gewerbebauten, Kinos, Verkaufsstätten der Vorstellung des jeweiligen Objektes.
Sie bieten die Möglichkeit, in einem frühen Planungszustand, unter Einbeziehung von Fachbehörden, weiteren Fachleuten und auch zum Beispiel den Versorgungsträgern, eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens herzustellen.
So können Hemmnisse und Nachforderungen im eigentlichen Baugenehmigungsverfahren minimiert werden.