Ziel und Zweck der Planung
Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes.![[image]](http://www.garbsen.de/images/Bek2807Bild.jpg)
Grafik: Auszug aus dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Der Planbereich umfasst das Flurstück 85/10 der Flur 9 der Gemarkung Schloß Ricklingen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung des Entwurfes des oben genannten Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Zeit von Montag, den 7. Mai 2007 bis Montag, den 21. Mai 2007 einschließlich.Die Auslegung erfolgt während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1. Während der genannten Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung sowie den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB unterrichten zu lassen, die Planung zu erörtern sowie Anregungen zu dem Bebauungsplan schriftlich vorzubringen oder mündlich zu Protokoll zu geben.
Garbsen, den 16. April 2007
STADT GARBSEN
(Alexander Heuer)
Bürgermeister











