Ziel und Zweck der Planung
Ziel:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung eines Gebäudes als „Multi Car Center"
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich der Änderung umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 290/83, 29/83 und 28/83 der Flur 3 der Gemarkung Berenbostel.
Da es sich beim hier vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der eine bisher nicht zulässige Nachnutzungsmöglichkeit für die Nutzungsbrachen im Planungsgebiet bzw. die Steuerung des Einzelhandels zum Ziel hat, wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB kann aus diesem Grund verzichtet werden.
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan liegt in der Zeit von Mittwoch, den 10. Februar 2010 bis Mittwoch, den 10. März 2010 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 29. Januar 2010
Stadt Garbsen
Alexander Heuer
Bürgermeister











