1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 4/20 E für die Erweiterung des
Gastronomie- und Hotelbetriebes „Landhaus am See"
Stadtteil Berenbostel
Ziel und Zweck der Planung:
Auf dem Grundstück Seeweg 27 - 29 in Berenbostel wird ein Hotelbetrieb mit Restaurant geführt. Der Betreiber beabsichtigt, den Betrieb zu erweitern, um die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit der Anlage langfristig zu sichern.![[image]](http://www.garbsen.de/images/Bek2007Gutenberg190307.jpg)
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich beinhaltet ganz Beziehungsweise teilweise die Flurstücke 34/3, 35/6, 35/8 - 35/12 sowie 35/17 der Flur 4 der Gemarkung Berenbostel.
Aufgrund des § 244 BauGB und der erfolgten Änderung des Planungsziels (Wegfall des Catering-Gebäudes) ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen hierfür vor:
- Landschaftsplanerischer Fachbeitrag
- Umweltbericht
- planungsrelevante Stellungnahmen von Umweltverbänden.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des folgenden Bauleitplanes beschlossen:
2. Bebauungsplan 4/37, „Dietrichstraße", Stadtteil Berenbostel
Ziel und Zweck der Planung:
Entwicklung einer Wohnbaufläche für 6 eingeschossige Einzelhäuser mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung ![[image]](http://www.garbsen.de/images/Bek2007Philpreis190307.jpg)
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich beinhaltet ganz beziehungsweise teilweise die Flurstücke 227/16, 227/51 und 227/55 der Flur 1 der Gemarkung Berenbostel.
Das Bauleitplanverfahren erfolgt nach den Vorschriften des § 13 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 4/20 E mit Begründung, Umweltbericht, Landschaftsplanerischem Fachbeitrag und Vorhaben - und Erschließungsplan und des Bebauungsplanes 4/37 mit Begründung und Schalltechnischem Gutachten sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
von Donnerstag, den 29.03.2007 bis Montag, den 30.04.2007 ein-
schließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus.
Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 HS 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 16. März 2007
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











