1. Bekanntmachung von Einleitungsbeschlüssen gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Bekanntgabe von Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 des Baugesetzbuches
Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 08.03.2007 für den von der Firma Sonae Sierra noch vorzulegenden Vorhaben- und Erschließungsplan die Einleitung des folgenden Bauleitplanes beschlossen:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1/30 G
„Kerngebiet Garbsen Mitte" Stadtteil Garbsen-Mitte
Ziel und Zweck der Planung
Die Firma Sonae Sierra plant im Bereich des Rathausplatzes eine multifunktionale Centeranlage mit 19.600 Quadratmeter Verkaufsfläche. Durch die Ansiedlung dieser Centeranlage soll die weitere Entwicklung der Neuen Mitte Garbsen vorangetrieben werden.![[image]](http://www.garbsen.de/images/Bek2607.jpg)
Grafik: Auszug aus dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Der Planbereich beinhaltet ganz bzw. teilweise die Flurstücke 11/4; 14/4; 15/8; 15/9; 17/21; 17/23; 112/47; 112/48; 112/51; 112/58; 112/61; 114/54; 130/12 und 130/23 der Flur 2 der Gemarkung Garbsen.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Mit der Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1/30 G treten die Festsetzungen in den Teilbereichen der Bebauungspläne, 1/30 B und 1/30 D, die in den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1/30 G aufgenommen worden sind, außer Kraft.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung des Entwurfes des o.g. Bauleitplanes in der Zeit von Dienstag, den 24. April 2007 bis Dienstag, den 08.05.2007 einschließlich. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06 im Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1. Während der genannten Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen, die Planung zu erörtern sowie Anregungen zu dem Bebauungsplan schriftlich vorzubringen oder mündlich zu Protokoll zu geben.
Garbsen, den 11.04.2007
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











