Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 21.02.2007 die Einleitung und in seiner Sitzung am 23.04.2008 das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des folgenden Bauleitplanes beschlossen:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1/1 B
- „Altengerechtes Wohnen - St. Johannes" -
Stadtteil Altgarbsen
Ziel und Zweck der Planung:
Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage auf dem Grundstück der ehemaligen katholischen Kirchengemeinde „St. Johannes Evangelist".
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich umfasst die Flurstücke 21/145 und 21/146 der Flur 3 der Gemarkung Garbsen.
Da es sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung mit dem Ziel der Nachverdichtung handelt, wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 23.04.2008 die Auslegung des folgenden Bauleitplanes beschlossen: Bebauungsplan 7/16 A
-„Meyenfelder Anger"-
Stadtteil Meyenfeld
Ziel und Zweck der Planung:Ausweisung eines Dorfgebietes mit Gestaltungssatzung sowie Anlage einer fußläufigen Erschließung des Angers. 
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich umfasst ganz bzw. teilweise die Flurstücke 86/6, 86/7, 89/6, 89/7, 94/21, 113/2, 115/21, 115/24 - 115/42 und 257 der Flur 1 der Gemarkung Meyenfeld.
Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan 7/16 A konnte bis zum 20.07.2004 (späteste Frist für Bauleitplanverfahren nach altem Recht) nicht abgeschlossen werden. Daher ist die Fortführung des Verfahrens nach neuem Recht und damit eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.
Die Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne mit Begründung, textlichen Festsetzungen und für den Bebauungsplan 7/16 A zusätzlich die örtliche Bauvorschrift, der Umweltbericht, umweltbezogene Stellungnahmen sowie ein Schalltechnisches Gutachten, liegen in der Zeit von Mittwoch, den 28. Mai 2008 bis Montag, den 30. Juni 2008 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus.
Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 16. Mai 2008
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
In Vertretung
Manfred Hanselmann
Erster Stadtrat











