
Den Text der Satzung entnehmen Sie bitte der PDF-Datei am Ende dieser Seite.
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Ja (Yes) Nein (No)Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 244), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Garbsen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 nachstehende Satzung beschlossen.

Den Text der Satzung entnehmen Sie bitte der PDF-Datei am Ende dieser Seite.

| Veränderungssperre Nr. 41 (189 kB) | |
| Satzung zur Veränderungssperre Nr. 41 (895 kB) |