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Öffentliche Auslegung über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/16-Neu „Steuerung von Vergnügungsstätten“, Stadtteil Altgarbsen
Öffentliche Auslegung über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/16-Neu „Steuerung von Vergnügungsstätten“, Stadtteil Altgarbsen
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 25. November 2020 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/16-Neu „Steuerung von Vergnügungsstätten“, Stadtteil Altgarbsen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ansprechpartner/in
Herr Georg Hermann Brand![]() | |
Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung -11.4- Telefon: 05131 707-389 Telefax: 05131 707-424 |
Dokumente
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1-16-Neu, 10. Änd.pdf (153 kB) |
Amtliche Bekanntmachungen vom 01.12.2020
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