Öffentliche Auslegung über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/16-Neu „Steuerung von Vergnügungsstätten“, Stadtteil Altgarbsen
Öffentliche Auslegung über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/16-Neu „Steuerung von Vergnügungsstätten“, Stadtteil Altgarbsen
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 25. November 2020 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/16-Neu „Steuerung von Vergnügungsstätten“, Stadtteil Altgarbsen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
| 1-16-Neu, 10. Änd.pdf (153 kB) |













