öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8/28 - Bekanntmachung der Stadt Garbsen Nummer: 99/2016
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8/28 - Bekanntmachung der Stadt Garbsen Nummer: 99/2016
Öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Garbsen hat am 30.11.2016 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8/28 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel der Planung ist, im Stadtteil Frielingen ein Baugebiet für Wohnbebauung mit Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern zu entwickeln. Der Einmündungsbereich „Bürgermeister-Wehrmann-Straße“, „Horster Straße“ und „Bordenauer Straße“ soll in diesem Zusammenhang zum Kreisverkehr umgebaut werden.
| Bekanntmachung Nr. 99/2016 (199 kB) |













