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Öffentliche Auslegung 152. Änderung des Flächennutzungsplanes „Mühlenstraße“, Stadtteil Horst
Öffentliche Auslegung 152. Änderung des Flächennutzungsplanes „Mühlenstraße“, Stadtteil Horst
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 28. April 2021 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung der 152. Änderung des Flächennutzungsplanes „Mühlenstraße“, Stadtteil Horst, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.













