Mit der Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover, Stück-Nummer 03, vom 22. Januar 2009, tritt der Bebauungsplan in Kraft. Er liegt mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den textlichen Festsetzungen in der
Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung der Stadt Garbsen, Rathausplatz 1, Zimmer A.3.06, öffentlich aus und kann dort während der Dienstzeiten eingesehen werden.
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer
Hinweisbekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1/1 B Altengerechtes Wohnen - St. Johannes, Altgarbsen
Hinweisbekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1/1 B Altengerechtes Wohnen - St. Johannes, Altgarbsen
Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 29. September 2008 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1/1 B, „Altengerechtes Wohnen – St. Johannes“, Stadtteil Altgarbsen, als Satzung beschlossen.











