Erneute Öffentliche Auslegung 156. Änderung des Flächennutzungsplanes „An der Weide“, Stadtteil Stelingen

Für die 156. Flächennutzungsplanänderung wird ein ergänzendes Verfahren
gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt, welches mit der Wiederholung der öffentlichen Auslegung beginnt. Die erneute Einleitung dieses Verfahrens ist erforderlich, um die europarechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Angaben zu umweltbezogenen Informationen in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zu erfüllen.
Daher hat der Rat der Stadt Garbsen in seiner Sitzung am 23. September 2024 gemäß § 3 Abs. 2 (BauGB) die erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes „An der Weide“, Stadtteil Stelingen, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung vom 25.09.2024Letzte Aktualisierung: 01.10.2024