Bekanntmachung der Stadt Garbsen Nummer (Nr.): 88/2024 Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/59 „Lidl Auf der Horst“ Stadtteil Auf der Horst

Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/59 „Lidl Auf der Horst“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Planungsziel ist die städtebauliche Neuordnung von Teilflächen des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 1/31 und Nr. 1/31 (Teilfläche A), um einen Ersatzneubau für einen Lebensmittel-Discounter mit einer Verkaufsfläche von max. 1.550m² an Stelle des existierenden Lidl-Marktes planungsrechtlich abzusichern. Weiteres Ziel ist die Sicherung einer Folgenutzung für das Grundstück mit dem Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes Garbsen-Neustadt als (eingeschränktes) Gewerbegrundstück.

Amtliche Bekanntmachung vom 16.12.2024