Bekanntmachung der Stadt Garbsen Nummer (Nr.): 53/2025

Bauleitplanverfahren Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr.1/60 „Feuerwehr Am Osterberge“, Stadtteil Altgarbsen und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 29. September bis 31. Oktober 2025.

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Umweltschutz und Klimaschutz der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 04. Juni 2025 dem Entwurf und der Begründung des Bebauungsplans Nr. 1/60 „Feuerwehr Am Osterberge“, Stadtteil Altgarbsen zugestimmt und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Planungsziel ist es, auf dem Sportplatz an der Straße „Am Osterberge“ den Neubau einer Feuerwache planungsrechtlich zu ermöglichen. Hierfür soll im Bebauungsplan im Bereich des bisherigen Sportplatzes eine „Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr“ festgesetzt werden. Zugleich soll nördlich der Straße „Am Osterberge“ ein „Mischgebiet“ gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.

Amtliche Bekanntmachung vom 27.09.2025Letzte Aktualisierung: 30.09.2025