Bebauungsplan 4/4 Neu, 1. Änderung (textlich)
„Siemensstraße"
Stadtteil Berenbostel
Ziele und Zweck der Planung
1. Steuerung des Einzelhandels mit zentrenrelevanten Angeboten im gewerblichen Teil des Bebauungsplanes entsprechend der Zielsetzung des Zentrenkonzeptes der Stadt Garbsen, insbesondere Ausschluss für neuen zentrenrelevanten Einzelhandel sowie die Festsetzung gesonderter Regelungen für bestehenden zentrenrelevanten Einzelhandel (Lebensmittelmärkte im Bereich Osterwalder Straße / Neuer Landweg)
2. Ausschluss von Spielhallen
3. Höhen begrenzende Vorgaben für Werbemasten
4. Flächen begrenzende Vorgaben für freistehende Werbeanlagen
Der Änderungsbereich wird begrenzt im Norden und Osten durch die Straße „Am Hechtkamp“, im Westen durch die „Osterwalder Straße“ und im Süden durch die Straße „Neuer Landweg“ sowie die Nord- und Westgrenze der Flurstücke 34/32 und 34/33 der Flur 1 Gemarkung Stelingen sowie die Nordgrenze der Flurstücke 34/15 bis 34/18, 33/24, 33/43, 33/60, 33/61, 33/67, 33/87 sowie 33/89 der Flur 1 Gemarkung Stelingen.
Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB wird angewandt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird daher abgesehen.
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit Begründung und Örtlicher Bauvorschrift liegt in der Zeit von Dienstag, den 08. Juni 2010 bis Donnerstag, den 08. Juli 2010 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bekanntmachung Bebauungsplan 4/4 Neu, 1. Änderung (textlich)
Bekanntmachung Bebauungsplan 4/4 Neu, 1. Änderung (textlich)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - vereinfachtes Verfahren - die Auslegung des folgenden Bauleitplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen:











