Der Geltungsbereich der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst teilweise das Flurstück 88/4 der Flur 6 der Gemarkung Osterwald Oberende
1.) 110. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Naturerlebniswiese Osterwald"
Stadtteil Osterwald Oberende
Ziel und Zweck der Planung
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes 22/12 A durch die Darstellung einer öffentlichen Grünfläche und einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 22/12 A umfasst teilweise das Flurstück 88/4 der Flur 6 der Gemarkung Osterwald Oberende
2.) Bebauungsplan 22/12 A
„Naturerlebniswiese Osterwald"
Stadtteil Osterwald Oberende
Ziel und Zweck der Planung
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Naturerlebniswiese durch Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche.
Außerdem soll die Erweiterung des Kindergartens mit einer Stellplatzanlage planungsrechtlich gesichert werden.
Die Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne mit Begründung, Umweltbericht und den vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange während der Beteiligung gemäß § 4 (1) Seite 1 Baugesetzbuch sowie textlichen Festsetzungen und landschaftsplanerischem Fachbeitrag für den Bebauungsplan 22/12 A liegen in der Zeit von Dienstag, den 08. Juni 2010 bis Donnerstag, den 08. Juli 2010 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bekanntmachung Auslegung von Bauleitplänen
Bekanntmachung Auslegung von Bauleitplänen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 die Auslegung der folgenden Bauleitpläne
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen:











