1. Bebauungsplan 4/18 A1, 1. Änderung (textlich)
„Nördlich B 6 / Südlich Robert-Hesse-Straße"
Stadtteil Berenbostel
Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Ziele und Zweck der Planung
Reduzierung der bisher zulässigen maximalen Verkaufsfläche im Sondergebiet um 1.500 Quadratmeter zur Realisierung eines geplanten Möbelfachmarktes am Fachmarktstandort an der B 6 mit einer geplanten Verkaufsfläche von 6.500 Quadratmetern
Das Plangebiet beinhaltet ganz oder teilweise die Flurstücke 95/6, 95/20, 95/38, 95/39, 95/50, 95/45, 95/55, 95/64 – 95/66, 95/69, 95/70, 95/72, 95/74, 95/79, 95/86, 95/88, 95/91, 136/17 und 249/141 der Flur 3 der Gemarkung Berenbostel.
Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB wird angewandt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird daher abgesehen.
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 4/18 A2
„Möbelmarkt im Fachmarktzentrum an der B6/ Langenhagener Straße" Stadtteil Berenbostel
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Ziel und Zweck der Planung
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Möbelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 6.500 Quadratmetern
Der Planbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 56/4, 56/5, 93/52, 93/79, 93/53, 93/292, 93/293, 93/296, 93/297, 95/36, 95/43, 95/46, 95/83, 95/84, 95/86, 93/305, 132/2, 132/3, 136/4, 136/6, und 136/7 der Flur 3 der Gemarkung Berenbostel.
Da es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der eine bisher nicht zulässige Nachnutzungsmöglichkeit für die Nutzungsbrachen im Planungsgebiet bzeziehungsweise die Steuerung des Einzelhandels zum Ziel hat, wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird daher abgesehen.
Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bauleitplanes 4/18 A2 mit textlichen Festsetzungen, Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der verkehrstechnischen Untersuchung zum Vorhaben- und Erschließungsplan und des Bauleitplanes 4/18 A1, 1. Änderung (textlich) mit Begründung liegen in der Zeit von Dienstag, den 08. Juni 2010 bis Donnerstag, den 08. Juli 2010 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bekanntmachung 1. Bebauungsplan 4/18 A1 und Vorhabenbezogener Bebauungsplan 4/18 A2
Bekanntmachung 1. Bebauungsplan 4/18 A1 und Vorhabenbezogener Bebauungsplan 4/18 A2
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 die Auslegung der folgenden Bauleitpläne gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen:











