Bebauungsplan Nr. 1/23 , 9. Änderung „Ricklinger Stadtweg", Stadtteil Havelse
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB
Ziel der Planung
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer seniorengerechten umfeldverträglichen Wohnbebauung
Auszug aus dem Bebauungsplan 1/23, 9. Änderung "Ricklinger Stadtweg", Stadtteil Havelse
Der Planbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 77/25, 81/6, 81/7 sowie 83/1 der Flur 11 der Gemarkung Havelse.
Da es sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der eine Nachverdichtung zum Ziel hat, wird das beschleunigte Verfahren gemäß
§ 13 a BauGB durchgeführt.
Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird daher abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 1/23, 9. Änderung mit Begründung, textlichen Festsetzungen und der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung liegt in der Zeit von Dienstag, den 07. Dezember 2010 bis Freitag, den 07. Januar 2011 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, 30823 Garbsen zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 22. November 2010
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











