Ziel und Zweck der Planung
Ausweisung einer Wohnbaufläche für die Errichtung von maximal 5 eingeschossigen Einfamilienhäusern und die Verlängerung der Husarenstraße unter Verwendung der bisherigen Ausbaumerkmale.
Auszug aus dem Bebauungsplan 9/18
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 9/18 umfasst teilweise die Flurstücke 27/36 der Flur 4 sowie 127/8 und 128/6 der Flur 2 der Gemarkung Stelingen.
Der Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes mit Begründung, textlichen Festsetzungen, örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung, Umweltbericht und straßenbautechnischem Entwurf liegt in der Zeit von Dienstag, den 01. Februar 2011 bis Dienstag, den 01. März 2011 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 14. Januar 2011
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











