Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 18.02.2009 die Aufstellung der folgenden Bauleitpläne gem. § 13 BauGB beschlossen:
Bebauungsplan 9/10 2. Änderung (textlich)
„Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Str."
Stadtteil Stelingen

Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Ziel und Zweck der Planung
Mit der beabsichtigten Planänderung soll die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen gemäß der Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Garbsen ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit produzierenden, weiterverarbeitenden oder Handwerksbetrieben soll Einzelhandel in untergeordnetem Umfang ausnahmsweise zulässig sein.
Das Plangebiet beinhaltet ganz oder teilweise die Flurstücke 19/44; 19/45; 21/3; 21/13; 21/18; 21/22; 21/25; 21/27; 21/29; 21/32; 22/14; 22/16; 22/19; 22/25; 22/30; 22/32; 22/33; 22/35 und 22/38 bis 22/42 der Flur 1 der Gemarkung Stelingen.
Bebauungsplan 4/22, 3. Änderung (textlich)
„Nördlich Bundesstraße B 6/Südlich Raiffeisenstraße"
Stadtteil Berenbostel 
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Ziel und Zweck der Planung
1. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen im gesamten Plangebiet.
2. Die Anpassung der zulässigen Nutzungen an die Ziele der Raumordnung für den Fachmarktstandort B 6 und die Anpassung an die Ziele des Zentrenkonzepts der Stadt Garbsen im gewerblichen Teil.
3. Örtliche Bauvorschrift für Werbeanlagen.
Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 80/52; 82/26; 82/27; 83/16; 83/26 und 83/27 der Flur 3 der Gemarkung Berenbostel.
Die Planunterlagen können ab sofort im Zimmer A.3.06 im Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, eingesehen und auf Wunsch auch erläutert werden.
Garbsen, den 11.05.2009
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











