Ziel und Zweck der Planung
Ziele:
1. Bereitstellung von Bauflächen für einen Nahversorger mit ergänzendem Gewerbe und Wohnnutzungen im Obergeschoss
2. Sicherung der Erschließung über die Anlage eines Kreisverkehrs mit gleichzeitiger verkehrsberuhigender Wirkung im Bereich Ortseingang Meyenfeld
Zweck ist die Festsetzung eines Mischgebietes zur planungsrechtlichen Umsetzung der Vorhaben.
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Das Plangebiet umfasst teilweise die Flurstücke 59/5 und 59/6; und 233/5 der Flur 1 und 60/22 der Flur 2 der Gemarkung Meyenfeld.
2. Bebauungsplan 7/20 B
„Gewerbegebiet Leistlinger Straße"
Stadtteil Meyenfeld
Ziel und Zweck der Planung
Ziele:
1. Bereitstellung von Bauflächen für gewerbliche Ansiedlung zur Sicherung des Gewerbestandortes Garbsen
2. Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
Zweck ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes.
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 59/5 und 59/6 (teilweise) der Flur 1 und 60/22 (teilweise) und 49/19 der Flur 2 der Gemarkung Meyenfeld.
Die Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne mit Begründung, Umweltbericht, Baugrunduntersuchung, Untersuchungen auf Bodenkontamination, verkehrstechnischem Gutachten, schalltechnischem Gutachten und landschaftsplanerischem Fachbeitrag sowie dem Einzelhandelsgutachten für den Bebauungsplan 7/20 A liegen in der Zeit von Montag, den 04. Januar 2010 bis Donnerstag, den 04. Februar 2010 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwal-tungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 14. Dezember 2009
STADT GARBSEN
Bürgermeister
Alexander Heuer











