Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 26.11.2008 die Aufstellung und am 17.06.2009 die Auslegung des folgenden Bebauungsplans gem. § 13 a BauGB beschlossen:
Bebauungsplan 5/3, 1. Änderung
„Westlich Lönsweg"
Stadtteil Schloß Ricklingen
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 13/34 der Flur 12 der Gemarkung Schloß Ricklingen.
Ziel und Zweck der Planung
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses.
Da es sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der eine Nachverdichtung zum Ziel hat, wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB kann aus diesem Grund verzichtet werden.
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit Begründung und textlichen Festsetzungen mit örtlicher Bauvorschrift liegt in der Zeit von Montag, den 14. September 2009 bis Donnerstag, 15. Oktober 2009 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 01.09.2009
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











