Das Verfahren wird fortgeführt unter der geänderten Bezeichnung:
Bebauungsplan Nummer 5/18 D
„Südlich am Sandberg Teilbereich Ost"Stadtteil Schloß Ricklingen
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB
Ziel der Planung
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Einzelhäusern
Bebauungsplan 5/18 D "Südlich am Sandberg Teilbereich Ost", Stadtteil Schloß Ricklingen
Der Planbereich umfasst ausschließlich das Flurstück 85/13 Flur 9 der Gemarkung Schloß Ricklingen.
Da es sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der eine Nachverdichtung zum Ziel hat, wird das beschleunigte Verfahren gemäß
§ 13 a BauGB durchgeführt.
Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird daher abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 5/18 D mit Begründung, textlichen Festsetzungen sowie Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung liegt in der Zeit von Dienstag, den 20. Juli 2010 bis Freitag, den 20. August 2010 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 6. Juli 2010
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











