Ziel und Zweck der Planung
Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes.![[image]](http://www.garbsen.de/images/Bplan518c.jpg)
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 85/10 der Flur 9 der Gemarkung Schloß Ricklingen. Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5/18 C erfolgt in dessen Geltungsbereich gleichzeitig eine Teilaufhebung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne 5/11 und 5/11, 1. Änderung.
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit Begründung, textlichen Festsetzungen inklusive örtlicher Bauvorschrift, Vorhaben- und Erschließungsplan und Umweltbericht liegt in der Zeit von Montag, den 10. September bis Mittwoch, den 10. Oktober 2007 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 30. August 2007
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











