Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 17.06.2009 die Aufstellung des folgenden Bebauungsplans gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen:
Bebauungsplan 4/4 Neu, 1. Änderung (textlich)
„Siemensstraße"
Stadtteil Berenbostel
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Ziel und Zweck der Planung
1.Die Anpassung der zulässigen Nutzungen an die Ziele des Zentrenkonzeptes der Stadt Garbsen im gewerblichen Teil.
Insbesondere Ausschluss für neuen Einzelhandel (mit Ausnahme des Kfz-Handels) sowie die Festsetzung gesonderter Regelungen für den bestehenden Einzelhandel. 2. Höhen begrenzende Vorgaben für Werbemasten.Da durch die textliche Planänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie auf die Erstellung eines Umweltberichtes kann damit verzichtet werden.
Der Änderungsbereich wird begrenzt im Norden und Osten durch die Straßen „Am Hechtkamp", im Westen durch die „Osterwalder Straße" und im Süden durch die Straße „Neuer Landweg" sowie die Nord- und Westgrenze der Flurstücke 34/32 und 34/33 der Flur 1 der Gemarkung Stelingen sowie die Nordgrenze der Flurstücke 34/15 bis 34/18, 33/24, 33/43, 33/60, 33/61, 33/67, 33/87 sowie 33/89 der Flur 1 der Gemarkung Stelingen.
Die Planunterlagen können ab sofort im Zimmer A.3.06 im Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, eingesehen und auf Wunsch auch erläutert werden.
Garbsen, den 26.06.2009
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











