Ziel und Zweck der Planung
Die Zulässigkeit von Einzelhandel soll auf Kfz-Einzelhandel sowie auf nicht zentrenrelevanten Einzelhandel unter-halb der Großflächigkeit beschränkt werden.![[image]](http://www.garbsen.de/images/Bplan438.jpg)
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 120/14 der Flur 1 der Gemarkung Berenbostel.
Das Bauleitplanverfahren erfolgt nach den Vorschriften des § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.
Der Entwurf des vorgenannten Bau-leitplanes mit Begründung und text-lichen Festsetzungen inklusive ört-licher Bauvorschrift liegt in der Zeit von Montag, den 10. September bis Mittwoch, den 10. Oktober 2007 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 30. August 2007
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











