Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 24.09.2008 die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) des folgenden Bauleitplanes beschlossen:
Bebauungsplan 4/32 B
- „Rote Reihe / Bundesstraße 6" -
Stadtteil Berenbostel
Ziel und Zweck der Planung:Planungsziel ist unter anderem die städtebauliche Überplanung der derzeitigen Gemengelage von teilweise leerstehenden Gewerbeobjekten, Einzelhandels-nutzungen und unmittelbar angrenzender Wohnbebauung. Darüber hinaus soll das städtebauliche Erscheinungsbild im Eingangsbereich der Roten Reihe durch die bauliche Fassung des Straßenraumes gesichert und mit einer örtlichen Bauvorschrift die Gestaltung der Gebäude und Werbeanlagen gesteuert werden. 
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich umfasst ganz bzw. teilweise die Flurstücke 332/4 bis 332/18, 334/8, 348/2, 349/12, 559/332 und 599/332 der Flur 2 und 82/132 sowie 82/155 der Flur 3 der Gemarkung Berenbostel.
Da es sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 23.04.2008 die Aufstellung und Auslegung des folgenden Bauleitplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen:
Bebauungsplan 1/41 A, 1. Änderung (textlich)
-„Kerngebiet Garbsen-Mitte"-
Stadtteil Garbsen-Mitte
Ziel und Zweck der Planung:
Gliederung des Kerngebietes hinsichtlich der Art der zulässigen Nutzungen unter Berücksichtigung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und der Ziele des Zentrenkonzeptes der Stadt Garbsen.
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 89/5, 89/8, 89/10, 89/18, 89/37, 89/44, 89/45, 89/46, 89/51, 89/53, 89/54, 89/56, 89/57, 89/58, 89/61, 89/62, 89/65, 89/66, 109/10, 109/14, 109/15, 109/16, 112/6, 112/7, 112/16, 112/26, 112/27, 126/4, 126/15, 126/19, 126/31, 129/2, 130/3, 534/40, 536/3 der Flur 2, Gemarkung Garbsen.
Die textlichen Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht. Daher kann dieses Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB kann aus diesem Grund verzichtet werden.
Die Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne mit Begründung und textlichen Festsetzungen sowie für den Bebauungsplan 4/32 B zusätzlich die örtliche Bauvorschrift liegen in der Zeit von Montag, den 13. Oktober 2008 bis, Donnerstag, den 13. November 2008 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 29. September 2008
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











