Bebauungsplan 4/30D/1
„Westlicher Ortsrand Berenbostel, Teilfläche A"
Stadtteil Berenbostel
Ziel und Zweck der Planung
Die erneute Auslegung erfolgt ausschließlich für die Teilfläche A. Der Bebauungsplan erhält den Namen 4/30/D1 „Westlicher Ortsrand Berenbostel, Teilfläche A". Für die Teilflächen B und C wird das Verfahren zur Zeit nicht weitergeführt. Der Teilfläche A werden die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf der Sammelausgleichsfläche Nr. 7 „Hanosanstraße II" zugeordnet. Die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes bleiben ansonsten unverändert.
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit Begründung, Umweltbericht und schalltechnischem Gutachten liegt in der Zeit von Dienstag, den 08. Dezember 2009 bis Dienstag, den 22. Dezember 2009 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungs-abteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen nur zu den geänderten Teilen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 25. November 2009
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











