Ziel und Zweck der Planung
Die erneute Auslegung erfolgt ausschließlich für die Teilfläche C des ursprünglich aus den Teilflächen A, B und C bestehenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nummer 4/30 D. Der Bebauungsplan wird unter dem Namen 4/30 D/2 „Westlicher Ortsrand Berenbostel, Teilfläche C" geführt. Die zunächst vorgesehene Ausweisung als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird geändert in die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage.
Auszug aus dem Bebauungsplan 4/30 D/2
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ganz bzw. teilweise die Flurstücke 211/18, 211/19, 212/3, 212/4, 214/2, 214/3; 215/2 - 215/4, 216/1, 216/2, 219/3, 230/26 und 281/4 der Flur 1 der Gemarkung Berenbostel.
Der Entwurf des vorgenannten Bau-leitplanes mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von Dienstag, den 28. Dezember 2010 bis Freitag, den 28. Januar 2011 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, 30823 Garbsen, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen nur zu den geänderten Teilen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwal-tungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 15.12.2010
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











