Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 27.06.2007 die Aufstellung gemäß § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz (Abs.) 2 BauGB des folgenden Bauleitplanes beschlossen:
Bebauungsplan 4/19, 1. Änderung
- „Westlich Blumenstraße" -
Stadtteil Berenbostel
Ziel und Zweck der Planung:Herstellung von Baurechten für eine rückwärtige Bebauung im Bereich der Gartenflächen.![[image]](http://www.garbsen.de/images/Bplan4191.Aend.jpg)
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich umfasst ganz bzw. teilweise die Flurstücke 80/1 - 80/3 und 398/80 der Flur 1 der Gemarkung Berenbostel.
Da es sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung mit dem Ziel der Nachverdichtung handelt, wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des vorgenannten Bau-leitplanes mit Begründung und textlichen Festsetzungen inklusive örtlicher Bauvorschrift liegt in der Zeit von Montag, den 10. September bis Mittwoch, den 10. Oktober 2007 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 30. August 2007
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











