Ziel und Zweck der Planung
Festsetzung eines Gewerbegebietes zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Betriebserweiterung ortsansässiger Firmen.

Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Das Plangebiet umfasst ganz bzw. teilweise die Flurstücke 543/13, 543/37, 543/38, 543/50, 552/4, 552/9, 552/10, 638/11 und 639/2 der Flur 2 der Gemarkung Osterwald UE. Die bisher auf Teilflächen geltenden Bebauungspläne 21/8 B und 21/23 C werden durch den Bebauungsplan Nr. 21/28 überplant und treten damit in den überlagerten Teilflächen außer Kraft.
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit den textlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung und einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes, des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages sowie des Lärmgutachtens liegt in der Zeit von Montag, den 7. Januar 2008 bis Freitag, den 8. Februar 2008 einschließlich während der Dienst-zeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 19. Dezember 2007
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











