Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 21.06.2010 über die während der öffentlichen Auslegung des ersten und zweiten Planentwurfs für den Bebauungsplan Nummer 1/5A, 2. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit beschlossen.
Zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 1/5 A sind mehr als 50 Stellungnahmen mit im wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben worden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit bestimmt, dass das Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen mit im wesentlich gleichen Inhalt in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung der Stadt Garbsen, Rathausplatz 1, Zimmer A.3.06, während der Dienstzeiten eingesehen werden kann.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen mit im wesentlich gleichen Inhalt ergeht nicht, diese wird durch die hier vorliegende Bekanntmachung ersetzt.
Garbsen, den 02.08.2010
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











