Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich beinhaltet ganz oder teilweise die Flurstücke 68/15, 68/17, 68/24, 68/25, 68/34, 69/7, 93/16 - 93/18, 93/27, 93/29 - 93/32, 93/34, 93/35, 93/37 - 93/39, 93/42 - 93/45, 93/47, 93/60 - 93/66, 93/7, 93/9 und 94/386 der Flur 3 der Gemarkung Garbsen.
Die 2. Auslegung erfolgt aufgrund von folgenden Änderungen:
Im zeichnerischen Teil:
- Ausweisung eines Teilbereichs des Plangebietes als Mischgebiet
- Übernahme der Lärmpegelbereiche aus dem schalltechnischen Gutachten
Bei den textlichen Festsetzungen:
- Änderungen hinsichtlich der allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (unter anderem ist Wohnen im Sondergebiet in den Obergeschossen nunmehr nur ausnahmsweise zulässig, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sind weder im Erdgeschoss noch in den Obergeschossen allgemein oder ausnahmsweise zulässig)
- Änderungen hinsichtlich der Verkaufsflächenobergrenzen (Zusammenfassung und Ergänzung von Sortimenten)
- Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Gemäß § 4 a Absatz 3, S. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung verkürzt.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: Umweltbericht, Schalltechnisches Gutachten
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt Die Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB hat ergeben, dass die Bebauungsplanänderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, da die planungsrechtlich mögliche Grundfläche baulicher Anlagen im Bestand bereits weitgehend vorhanden ist und das im Plangebiet zulässige Einkaufszentrum keine Lärmimmissionen verursacht, die das in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Störungsniveau überschreiten. Das Plangebiet wird im Übrigen bereits heute als Einkaufszentrum genutzt.
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie schalltechnischem Gutachten liegt in der Zeit von Montag, den 22.03.2010 bis Freitag, den 16.04.2010 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 8.3.2010
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











