Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 22.06.2009 gemäß (gem.) § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Auslegung und gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) die Weiterführung des Verfahrens als beschleunigtes Verfahren beschlossen:
Bebauungsplan 1/5 A, 2. Änderung
„Planetencenter",
Stadtteil Altgarbsen
Ziel und Zweck der Planung
Das Planungsziel ist, das Planetencenter auf der Grundlage des Zentrenkonzeptes der Stadt Garbsen mit der Funktion eines Stadtteilzentrums zu überplanen. Hierzu soll die Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum/Stadtteilzentrum" festgesetzt werden. Die Größe der zulässigen Verkaufsfläche soll auf maximal 12.000 Quadratmeter (qm) festgesetzt werden.
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich beinhaltet ganz oder teilweise die Flurstücke 68/15, 68/17, 68/24, 68/25, 68/34, 69/7, 93/16 - 93/18, 93/27, 93/29 - 93/32, 93/34, 93/35, 93/37 - 93/39, 93/42 - 93/45, 93/47, 93/60 - 93/66, 93/7, 93/9 und 94/386 der Flur 3 der Gemarkung Garbsen.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt Die Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB hat ergeben, dass die Bebauungsplanänderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, da die planungsrechtlich mögliche Grundfläche baulicher Anlagen im Bestand bereits weitgehend vorhanden ist. Das Plangebiet wird bereits heute als Einkaufszentrum genutzt. Mit der Steuerung der Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen sind erhebliche Auswirkungen auf
1. Menschen, die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern
nicht anzunehmen.
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit Begründung und textlichen Festsetzungen liegt in der Zeit von Donnerstag, den 02.07.2009 bis Freitag, den 07.08.2009 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 23.06.2009
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











