Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2007 die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit des folgenden Bauleitplanes gemäß § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen:
Bebauungsplan 1/49
-„Erweiterung Sondergebiet Universität"-
Stadtteil Garbsen-Mitte Ziel und Zweck der Planung
Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Sondergebietes „Universität" auf der Grundlage des in einem Workshopverfahren ausgewählten Städtebaulichen Entwurfs.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 9/8, 10/1, 11/7, 12/6 und 13/7 der
Flur 11, Gemarkung Garbsen.
Der Entwurf des Städtebaulichen Konzepts liegt in der Zeit von Montag, den
27. April 2009 bis Montag, den 11. Mai 2009 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer
A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der genannten Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung sowie den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB unterrichten zu lassen, die Planung zu erörtern sowie Anregungen zu dem Bebauungsplan schriftlich vorzubringen oder mündlich zu Protokoll zu geben.
Garbsen, den 3.4.2009
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











