Ziel und Zweck der PlanungHerstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung gewerblicher Bauflächen an einem Standort mit hoher Lagegunst direkt am Autobahnanschluss:
Grafik: Auszug aus dem Bebauungplan
Das Plangebiet umfasst ganz, beziehungsweise teilweise die Flurstücke 26/1, 26/3, 27/1, 28, 29, 30, 31/1, 33, 34, 36, 37 der Flur 8 sowie Flurstück 62/3 der Flur 7 der Gemarkung Garbsen.
Der Entwurf des Entwicklungskonzeptes zum vorgenannten Bauleitplan sowie eine Baugrunduntersuchung, eine Machbarkeitsstudie und umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit von Montag, den 7. Januar bis Montag, den 21. Januar 2008 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Ein Umweltbericht steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Garbsen, den 04. Dezember 2007
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer
Bebauungsplan 1/47 - "Westlich Gutenbergstraße"-Stadtteil Altgarbsen
Bebauungsplan 1/47 - "Westlich Gutenbergstraße"-Stadtteil Altgarbsen
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.1998 die Aufstellung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit des folgenden Bauleitplanes gemäß § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen:
Bebauungsplan 1/47
-„Westlich Gutenbergstraße“-
Stadtteil Garbsen-











