Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 17.12.2007 beschlossen, das Planverfahren des Bebauungsplanes 1/30 G, „Sondergebiet Garbsen-Mitte", Stadtteil Garbsen-Mitte von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) auf ein Bebauungsplanverfahren gemäß § 9 BauGB (Angebotsbebauungsplan) umzustellen.
Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 22.06.2009 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 1/30 G gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen:
Ziel und Zweck der Planung
Die Firma Sonae Sierra plant im Bereich des Rathausplatzes die Errichtung einer multifunktionalen Centeranlage mit 19.600 Quadratmeter (qm) Einzelhandelsverkaufsfläche. Durch die Ansiedlung dieser Centeranlage soll die weitere Entwicklung der Stadtmitte Garbsens vorangetrieben werden.
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich beinhaltet ganz bzw. teilweise die Flurstücke 10/1 bis 10/3, 11/4; 11/6, 14/4; 15/8; 15/9; 17/21; 17/23; 112/47; 112/48; 112/51; 112/58; 112/59, 112/61; 114/52 bis 114/54; 130/12 und 130/23 bis 130/25 der Flur 2 der Gemarkung Garbsen.
Der Bebauungsplan hat Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes sowie des Naturhaushaltes und der Landschaftspflege.
Gemäß § 17 des Gesetzes zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EU (SUPG) wurde festgesetzt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Vorprüfung des Einzelfalls im Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt wird. Für das Vorhaben wurde eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt, die als Teil B der Begründung des Bebauungsplanes angefügt ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zusätzlich verfügbar: - Landschaftsplanerischer Fachbeitrag
- Verkehrsgutachten
- Schalltechnische Untersuchung
- diverse umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgervereinen (auch Umweltverbände)
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes 1/30 G treten die Festsetzungen in den Teilbereichen der Bebauungspläne 1/30 B und 1/30 D, die in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1/30 G aufgenommen worden sind, außer Kraft.
Der Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes mit Begründung, textlichen Festsetzungen und örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung sowie die vorstehend genannten Unterlagen sowie die Verträglichkeitsanalyse zum Einzelhandel liegen in der Zeit von 10. September 2009 bis 12. Oktober 2009 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus.
Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 28. August 2009
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











