Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 25.02.2008 die Aufstellung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz (Abs.) 2 BauGB des folgenden Bauleitplanes beschlossen:
Bebauungsplan 1/28 A, 3. Änderung
- „Nördlich Streitberg" -
Stadtteil Altgarbsen
Ziel und Zweck der Planung:
Herstellung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung zweier eingeschossiger Einfamilienhäuser im rückwärtigen, bisher unbebauten Grundstücksbereich
Grafik: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Planbereich umfasst teilweise das Flurstück 273/1 der Flur 11 der Gemarkung Garbsen.
Da es sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung mit dem Ziel der Nachverdichtung handelt, wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des vorgenannten Bauleitplanes mit Begründung und textlichen Festsetzungen inklusive örtlicher Bauvorschrift liegt in der Zeit von Montag, den 5. Mai bis Donnerstag, den 5. Juni 2008 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 24. April 2008
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Alexander Heuer











