1. Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses
2. Bekanntmachung eines Auslegungsbeschlusses
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 09.09.2009 gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung und Auslegung des folgenden Bauleitplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen:
Bebauungsplan 1/23, 8. Änderung
"Nördlich Ricklinger Stadtweg"
Stadtteil Havelse
Ziel und Zweck der Planung
Zusätzliche Ausweisung einer überbaubaren Fläche innerhalb des rückwärtigen Grundstückbereiches für die Möglichkeit der eingeschossigen Bebauung.
Grafik: Bebauunsplan Nördlich Ricklinger Stadtweg
Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 75/4-75/6, 75/8, 75/22, 75/23 sowie 75/25 der Flur 11 der Gemarkung Havelse.
Da es sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der eine Nachverdichtung zum Ziel hat, kann die Aufstellung des Bebauungsplanes auf Basis des § 13 a Absatz 1 Nummer (Nr.) 1 BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird daher abgesehen.
Der Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes mit Begründung, textlichen Festsetzungen und örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung liegt in der Zeit von Montag, den 09. November 2009 bis Mittwoch, den 09. Dezember 2009 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 23. Oktober 2009
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











