Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 24.09.2008 gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung und Auslegung des folgenden Bauleitplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen:
Bebauungsplan 1/16, 6. Änderung (textlich)
„Gewerbegebiet Garbsen Süd-West"
Stadtteil Altgarbsen
Ziel und Zweck der Planung
Planungsrechtliche Klarstellung der Zulässigkeit von Einzelhandel im Plangebiet.
Grafik: Plangebiet
Das Plangebiet wird begrenzt im Norden von der Autobahn A 2, im Süden von der Alten Ricklinger Straße bis zur Ammannstraße, vom Kochslandweg und der Südgrenze des Flurstückes 35/13, Flur 6, Gemarkung Garbsen, im Osten von der Kurt-Schumacher-Straße bis zur Rostocker Straße, der Südgrenze der Rostocker Straße, der Ost- und Südgrenze des Flurstückes 39/119, der Südgrenze des Flurstückes 38/15, der Ost- und Südgrenze des Flurstückes 38/20, der Südgrenze der Flurstücke 38/16, 36/32, 32/36, der Ostgrenze der Flurstücke 35/13, 35/19, 35/35, 35/42 und 42/6 der Flur 6, Gemarkung Garbsen, im Westen von der Ostgrenze des Flurstückes 9/35, Flur 6, Gemarkung Garbsen und der Ammannstraße.
Da die Grundzüge der Planung durch die textliche Änderung nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewandt werden. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung und Auslegung des folgenden Bauleitplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen:
Bebauungsplan 1/30 B, 3. Änderung
„Neubau Stadtbibliothek"
Stadtteil Garbsen-Mitte
Ziel und Zweck der Planung
Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Zentralbibliothek.
Grafik: Plangebiet
Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 19/13, 19/18, 33/9, 34/11 130/18, 130/21 und 130/22 der Flur 2 der Gemarkung Garbsen.
Da es sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der eine Nachverdichtung zum Ziel hat, kann die Aufstellung des Bebauungsplanes auf Basis des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Die Entwürfe der vorgenannten Bebauungspläne mit Begründung und textlichen Festsetzungen liegen in der Zeit von Donnerstag, den 14. Mai 2009 bis Montag, den 15. Juni 2009 einschließlich während der Dienstzeiten in der Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilung, Zimmer A.3.06, Rathaus Garbsen, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht aus. Während der Zeit der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Garbsen, den 05. Mai 2009
STADT GARBSEN
Alexander Heuer
Bürgermeister











